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Ab Oktober 2016 tritt im Kanton Aargau ein neues Gesetz in Kraft, welches verlangt, dass alle Erdwärmesonden
ab 100 m hinsichtlich ihres Verlaufs vermessen werden müssen.
Ab Oktober 2016 tritt im Kanton Aargau ein neues Gesetz in Kraft, welches verlangt, dass alle Erdwärmesonden
ab 100 m hinsichtlich ihres Verlaufs vermessen werden müssen.